Kraftfahrzeugversicherung
In Deutschland kann ein Kraftfahrzeug nur dann zugelassen werden, wenn es über eine Kraftfahrzeugversicherung verfügt. Die Kraftfahrtversicherung, anderslautend auch als Kraftfahrthaftpflicht bezeichnet, schützt Sie im Straßenverkehr dadurch, dass zunächst die Schuldlage geprüft und unberechtigte Forderungen abgewehrt werden. Sie bezahlt die berechtigten Schäden der anderen Unfallbeteiligten. Schäden an Ihrem Fahrzeug können Sie mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung finanziell absichern. Zusätzlich existieren noch weitere Versicherungsmöglichkeiten, die Sie in verkehrsalltäglichen Ausnahmesituationen finanziell absichern können. Gerne stellen wir Ihnen diese Möglichkeiten in einem persönlichen Beratungsgespräch vor.
Unsere Beratungsfelder:
- Teil- oder Vollkaskoversicherung für Auto, Motorrad, Wohnmobil, Anhänger
- Insassen-Unfallversicherung
- Schutzbrief
Ihr Ansprechpartner
Christoph Micheli
Ihre Ansprechpartner
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Terminvereinbarung
Für Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter den folgenden Telefonnummer:
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Hilfe im Schadensfall
Insbesondere im Schadensfall stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.